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Die 5 grössten Fehler beim Erstellen von Geschäftsberichten

verfasst am 09. Februar 2018 um 14:49 von Martina Murer

1. Textbausteine vom Vorjahr übernehmen

Es ist klar, dass man bei einem Geschäftsbericht das Rad nicht ständig neu erfinden kann. Gewisse Tatbestände sind gleich wie im Vorjahr, nur die Zahlen ändern: Da ist man schnell versucht, den Text vom Vorjahr 1:1 zu kopieren. Doch aufgepasst: Die Zahlen müssen auf die aktuelle Geschäftslage angepasst werden. Sie denken, das ist doch logisch? Ja, geht aber in der Hektik des Geschäftsalltags schnell vergessen.

2. Bilder aus dem Internet kopieren

Schnell gemacht, und trotzdem kein Kavaliersdelikt: Verwendete Bilder und Fotos müssen ordentlich lizenziert sein. Es empfiehlt sich daher, im Geschäftsbericht verwendete Bilder von einer Bildagentur zu kaufen oder die Fotos selber zu erstellen. Die Bildrechte müssen auf jeden Fall gewahrt sein.

3. Durcheinander beim Zahlenformat

10’000 CHF, Fr. 10 000.–, 10 TCHF?

Es ist alles richtig. Aber nicht alles miteinander: Die einmal gewählte Form sollte im ganzen Bericht beibehalten werden.

Zahlen mit fünf oder mehr Ziffern werden von hinten her in Dreiergruppen gegliedert, damit sie beispielsweise in Spalten wertgleich untereinanderstehen können. In der Regel wird als Gliederungszeichen ein Spatium (Festabstand) gesetzt. Auch der Apostroph ist zulässig.

Dezimalstellen werden in der Schweiz mit dem Dezimalpunkt abgetrennt, richtig ist also: CHF 30.40. Im deutschen Sprachraum hingegen gilt das Dezimalkomma: EUR 30,40.

Falsch ist hierzulande die Schreibweise aus dem angelsächsischen Sprachraum: 10.000 CHF, denn diese könnte leicht mit dem Dezimalpunkt verwechselt werden.

Dezimalpunkt

Zwei Dezimalpunkte sind einer zu viel

4.  Jahreszahlen vergessen oder abkürzen

Im April. So so. In welchem denn? Im Internet-Archiv finden sich oftmals Jahresberichte aus den Vorjahren – da will der Leser auf einen Blick erkennen, von welchem Jahr die Rede ist. Zu einer vollständigen Datumsangabe gehört auch die Jahreszahl. Das Jahr ist übrigens auszuschreiben, also nicht: im April 17. Oder noch schlimmer: im April ’17, sondern im April 2017.

5. Hudeln am Schluss

Es eilt. Immer. Besonders bei Geschäftsberichten, weil diese sehr viel Zahlenmaterial beinhalten und ausserdem viele Beteiligte involviert sind: Der CEO (oder sein Ghostwriter) schreibt das Editorial, die Treuhandfirma liefert den Finanzteil, und das Sekretariat hat die ehrenvolle Aufgabe, alle Schreibenden an die Deadline zu erinnern. Und vielleicht muss der Geschäftsbericht noch in andere Sprachen übersetzt werden. Ein Korrektorat liefert den finalen Check mit Fokus nicht nur auf Rechtschreibung, sondern auch auf Layout und Plausibilität. Stimmen die Fotos mit der Bildlegende überein? Sagt die Infografik das aus, was im Text steht? Kann es sein, dass die Firma 120 Lernende beschäftigt – oder sind es vielleicht nur 12?

stehengelassene Grafikanweisung

Darf nicht stehen bleiben: Anweisung für die Grafik

Die Einhaltung eines strikten Zeitplans ist auch aus rechtlichen Gründen wichtig: Gemäss Art. 696 OR muss ein Geschäfts- oder Lagebericht 20 Tage vor der Generalversammlung am Sitz des Unternehmens aufgelegt werden. Ergänzend zu beachten sind allenfalls weitergehende Bestimmungen in den Statuten.

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